Jedes Modul ist in Lektionen unterteilt. In den Lektionen finden Sie ein Video und die dazugehörigen Unterlagen (PDF- und Excel-Dateien). Bei einigen Lektionen gibt es Übungsaufgaben. Am Ende jeder Lektion können Sie auf "erledigt" klicken. Wenn Sie alle Lektionen eines Moduls "erledigt" haben, können Sie die Lernkontrolle in Form von Multiple Choice Fragen durchführen.
Was passiert, wenn ich die Lernkontrolle nicht bestehe?
Sie können die Lernerfolgskontrolle beliebig oft wiederholen, bis Sie alle Fragen richtig beantwortet haben. Wenn Sie die Lernerfolgskontrolle nicht bestehen oder nicht durchführen, erhalten Sie keinen Weiterbildungsnachweis nach §§ 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverodnung (MaBV).
Warum wird eine Lernerfolgskontrolle durchgeführt?
Mit der Lernerfolgskontrolle wird die hohe Qualität der Weiterbildung und damit die Erfüllung der Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO sichergestellt.
Wie kann ich mir die gekauften Videos ansehen?
Sobald der Kaufprozess abgeschlossen ist, erhalten sie eine E-Mail mit den Zugangsdaten zu Ihrem Mitgliederbereich. Dort können Sie sich die Videos ansehen, Unterlagen herunterladen und die Lernerfolgskontrolle durchführen. Die Videos laufen im Webbrowser. Ein Herunterladen der Videos auf einen lokalen PC oder ein anderes lokales Gerät ist nicht möglich.
Wie lange stehen mir die gekauften Videos zur Verfügung?
Die gekauften Videos stehen zwölf Monate lang in Ihrem Mitgliederbereich zur Verfügung. In diesem Zeitraum können Sie sich die Videos beliebig oft anschauen.
Welche technischen Voraussetzungen werden benötigt?
Sie benötigen einen Internetanschluss und ein Endgerät, wie zum Beispiel einen PC, ein Notebook, ein Smartphone oder ein Tablet.
Welche Anforderungen muss die Weiterbildung nach §34c GewO erfüllen?
Inhaltlich (Anlage1): Die MaBV gibt vor, in welchen Bereichen Makler sich weiterbilden können und hat die inhaltlichen Anforderungen in diesen Bereichen festgelegt (§ 15b Abs. 1 MaBV, vertiefend: Anlage
1). Dabei können Sie ihre Stunden frei verteilen und Kurse in allen Bereichen wählen oder sich 20 Stunden lang auf nur einen Schwerpunkt (z.B. Wertermittlung) konzentrieren.
Qualität (Anlage2): Einer Weiterbildungsmaßnahme muss eine Planung zugrunde liegen, sie muss systematisch organisiert und die Qualität derjenigen, die die Weiterbildung durchführen, muss sichergestellt sein.